1 Vertragsabschluss
Durch den Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das Recht, das Fahrzeug für die vereinbarte Dauer im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen. Der Vermieter erhält dadurch insbesondere den Anspruch auf Zahlung des Mietzinses und sonstiger vertraglich vereinbarter Entgelte. Gegenstand des Vertrages ist nur die Anmietung eines Wohnmobils laut Mitvertrag.
Reiseleistungen bzw. eine Gesamteinheit von Reiseleistungen schuldet der Vermieter nicht.
2 im Mietpreis enthaltende Leistungen
Wartung, Ölverbraucht und Verschleißreparaturen, GEZ, Ausstattung des Wohnmobils nach Paketliste, KFZ-Haftpflichtversicherung, Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung. Die Höhe der jeweiligen Selbstbeteiligung beträgt 1500,- Euro in der Vollkasko sowie auch 1500,- Euro in der Teilkasko, hier haftet der Mieter im Schadenfall.
3 Reservierung/Übernahme
Erst nach Vorlage eines gültigen Personalausweises sowie Führerschein und nach schriftlicher Bestätigung des Mietvertrages ist die Reservierung verbindlich. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen ist der Vermieter an die Vermietung bzw. an den Mietvertrag nicht mehr gebunden. Das Mindestalter des Mieters/berechtigen Fahrer muss 25 Jahre alt sein und mind. ein Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein Klasse 3 (alt) oder B (neu)
4 Mietpreis und Zahlungen:
Der Mietpreis wird aus der gültigen Preisliste entnommen, siehe auch Mietvertrag
a 25% der entstehenden Mietkosten sind bei Vertragsabschluss fällig (mind. 250,-Euro)
b die restlichen 75% der Mietkosten sind 14 Tage vor Reisebeginn fällig
c der Mieter hinterlegt bei Fahrzeugübernahme eine Kaution von 1500,- Euro. Bar oder alternativ vor Übernahme per Überweisung. Die Kaution wird nach einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges verrechnet oder ganz zurückerstattet. Eine Verzinsung findet nicht statt.
d der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrückgabe durch den Vermieter berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur zur vereinbarten Zeit.
5 Stornokosten
Tritt der Mieter vor dem Mietbeginn vom Vertrag zurück, werden Stornokosten fällig.
Vom Tag des Vertragsabschlusses bis zum 50. Tag vor Mietbeginn: 25% des Gesamtmietpreises.
- Tage – 15. Tage vor Mitbeginn: 60% des Gesamtmietpreises. Ab dem 14. Tag vor Mietbeginn: 80% des Gesamtmietpreises. Nichtabnahme des Fahrzeuges gilt als Rücktritt. Stornierung bedürfen der Schriftform. Es zählt der schriftliche Eingang beim Vermieter.
6 Fahrzeugübernahme und Rückgabe
Übernahme- und Rückgabeort ist die Firmenanschrift des Vermieters. Uhrzeiten werden im Mietvertrag individuell vereinbart. Bei Nichteinhaltung wird nachberechnet. Das Wohnmobil ist termingerecht, und vollgetankt dem Vermieter zurückzugeben (sollte nicht nachgetankt sein, berechnen wir 2,90 € pro Liter) Bei nicht gereinigter Toilette berechnen wir für die Reinigung pauschal 130,- Euro. Die Wohnmobile sind alle Nichtraucherfahrzeuge, auch das Benutzen von E-Zigaretten ist untersagt. Sollte hier Verstoßen werden, berechnen wir unabhängig von Schäden 200,-Euro.
7 Beendigung der Mietzeit
Sollte die Reise vorzeitig abgebrochen werden, so kann der Mieter nicht das Geld zurückverlangen.
Sollte der Mieter die vereinbarte Mietzeit ohne ausdrückliche Rücksprache mit dem Vermieter überschreiten, so schuldet er für den Tag der Überschreitung den täglichen Mietpreis und ein zuzügliches Nutzungsentgelt von 200,- Euro. Eine Rücksprache mit dem Vermieter zur Verlängerung der Mietzeit muss spätestens 2 Tage vor Beendigung der Mietzeit erfolgen, sollte das Fahrzeug nicht anderweitig vermietet sein, so wäre eine Verlängerung möglich und kann mit der Kaution verrechnet werden.
8 Haftung des Mieters
Der Vermieter vermietet gerne an Hundebesitzer, für Schäden, die das Tier verursacht, haftet der Mieter in vollem Umfang. Wenn Ihr Hund auf den Polstern liegt, dann legen Sie bitte eine von Ihnen gestellten Decke drunter. Sollten trotzdem Schäden/Flecken auftauchen, werden wir Ihnen diese in Rechnung stellen. Für alle Schäden im Innenraum greift keine Versicherung ein und gehen zu 100% an den Mieter. Sie haften uneingeschränkt bei grober Fahrlässigkeit, durch Alkohol/Drogen bedingte Fahrtüchtigkeit, Missachtung von Durchfahrtshöhen bzw. Breiten gemäß § 41 Abs. 2 Ziff.6 StVo, Fahrerflucht oder Schäden, welche dadurch entstehen, dass ein nicht berechtigter Fahrer das Fahrzeug nutzt. Sollten mehrere Fahrer in der Mietzeit fahren, muss der Mieter die Führerscheine vorzeigen. Der Mieter haftet für Bußgelder und Ordnungsvergehen sowie Mautgebühren und werden direkt von der zuständigen Stadt an Sie weitergeleitet. Eine bereits erstatte Kaution befreit nicht von der Zahlungspflicht. Das Fahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t, bei Überschreitung haftet allein der Mieter.
9 Sorgfaltspflicht
Das Mietfahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln. Der Mieter hat während der Mietzeit Kontrolle von: Reifendruck, Kühlwasser, Motorölstand und der allgemeinen Betriebssicherheit zu sorgen und ggf. Betriebsstoffe nachzufüllen. Vor jedem Fahrantritt ist der ordnungsgemäße Verschluss aller Türen, Fenster und Klappen, Entfernung der Verkabelung, Markise und der Sat-Anlage zu kontrollieren. Das Fahrzeug ist mit größter Sorgfalt gegen Diebstahl und Beschädigungen zusichern. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug bei Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, entzündbaren, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, zu verwenden oder einzusetzen.
10 Verhalten bei Unfällen
Bei Verkehrsunfällen hat der Mieter unbedingt die Polizei zu verständigen. An Ort und Stelle ist das Eintreffen der Polizei abzuwarten und die eventuelle Feststellung der Schuldfrage zu klären. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Irgendwelche Schuldanerkenntnisse sind nicht abzugeben. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen und evtl. Zeugen enthalten. Der Vermieter ist über einen Verkehrsunfall, Brand, Entwendungs- und Wildschäden sofort zu unterrichten. Bei einer Schadenshöhe über der festgelegten Eigenhaftung ist der Vermieter ebenfalls sofort zu verständigen. Es erfolgt kein Ersatz-Wohnmobil für den weiteren Urlaub.
11 Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert:
Haftpflichtversicherung Deckungssumme 100Millionen pauschal, bei Personenschäden 15Millionen. Vollkaskoversicherungsschutz, mit 1000,- Euro Selbstbeteiligung durch den Vermieter und 150,- Euro Selbstbeteiligung bei Teilkaskoschäden. Für Beförderte Güter ist keine Versicherung abgeschlossen, hier kann der Mieter sich bei der eigenen Hausrat-Versicherung absichern. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör, persönlichen Gegenständen geht zu Lasten des Mieters. Fahrzeugpapiere dürfen nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.
12 Ausfall während der Nutzung
Fällt das Fahrzeug während der Nutzung durch den Mieter aus und eine Reparatur ist vor Ort nicht möglich, muss die Rückreise des Mieters sowie Mitfahrern mit Hilfe des eigenen Versicherungsschutzes angetreten werden. Jede andere Entschädigung des Mieters bedarf der Abstimmung mit der Versicherung/Vermieter.
13 Reparaturen
Falls Reparaturen notwendig sind, um die Betriebs- / Verkehrssicherheit zu gewährleisten, muss der Vermieter unverzüglich informiert werden und Reparaturen werden ausschließlich vom Vermieter genehmigt. Verschleißteile gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters, müssen aber nach Rücksprache genehmigt werden. Eigenständige Reparaturen, ohne Rücksprache werden vom Vermieter nicht übernommen.
14 Gerichtsstand
Gerichtstand für Streitigkeiten, welche sich aus dem Mietverhältnis ergeben, ist der Wohnort des Vermieters.
15 Zurückbehaltungsrecht
Ausdrücklich wird vereinbart, dass der Mieter in keinem Fall berechtigt ist, dass von ihm gemietet Fahrzeug wegen irgendwelchen Gegenansprüche zurückzuhalten.
16 Schlussbestimmung
Sollte einer der Punkte ganz oder in Teilen ungültig sein oder geltendem Recht nicht entsprechen, bleiben alle anderen Punkte hiervon in ihrer Gültigkeit unberührt. Änderungen dieser Mietbedingung oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen ihrer Wirksamkeit der Schriftform beider Parteien. Erklärung Dritter haben keinen Einfluss.
Duisburg, Stand 01.12.2022